
Wichtige Information: Abgleich von Peppol-IDs in Umschlag und Payload
Bitte beachten Sie, dass die Sender- und Receiver-IDs im Peppol-Umschlag (SBDH) mit den in der Payload angegebenen elektronischen Adressen des Verkäufers (Seller = BT-34) und Käufers (Buyer = BT-49) identisch sein müssen.
Hintergrund
- ⦁ Die elektronische Adresse gibt an, von welcher Adresse bzw. an welche Adresse elektronische Nachrichten kommuniziert werden.
- ⦁ Im Fall einer Übertragung über das Peppol-Netzwerk handelt es sich hierbei um die jeweilige Peppol-ID.
- ⦁ Die Angaben im Umschlag (SBDH) und eigentlichem Dokument müssen übereinstimmen.
- ⦁ Immer mehr Serviceprovider prüfen im Eingang, ob diese Angaben korrekt und identisch sind.
Auswirkungen
- ⦁ Eine Abweichung zwischen Sender-/Receiver-ID im Umschlag und den elektronischen Adressen in der Payload kann zur kompletten Ablehnung von Dokumenten (z. B. eRechnungen) führen.
- ⦁ Aktuell sind hiervon insbesondere B2G-Rechnungen nach Luxemburg betroffen. Weitere Empfänger können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
- ⦁ SEEBURGER hat eine solche Prüfung im Ausgang derzeit noch nicht implementiert. Abweichungen führen aktuell also weder zu einer Ablehnung noch zu einer Warnung im Rahmen der Ausgangs-Validierung.
- ⦁ Geplant ist jedoch die Einführung weitergehender Prüfungen zur Verbesserung der Qualität.
Empfehlungen
- ⦁ Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre Routinen und Implementierungen, damit Abweichungen nicht auftreten.
- ⦁ Stellen Sie sicher, dass SBDH-IDs und Payload-Adressen übereinstimmen.
- ⦁ Passen Sie Ihre Prozesse frühzeitig an, um Ablehnungen durch empfangende Serviceprovider zu vermeiden.
Beispiel für eine Abweichung
- ⦁ SBDH Sender ID = <Identifier Authority=“iso6523-actorid-upis“>9930:seetest</Identifier>
- ⦁ Payload / Invoice Seller electronic address = <cbc:EndpointID schemeID=“0088″>9482348239847239874</cbc:EndpointID>

Für Fragen steht Ihnen Katharina Koch (+49 40/238824-11, k.koch@seeburger.de) jederzeit gerne zur Verfügung.
