
Neues Pflichtfeld „Ländercode“ verfügbar
Ab dem 1. Januar 2024 sind wir (SEEBURGR AG) als Peppol-Service-Anbieter verpflichtet, monatliche Berichte an Open Peppol zu senden. Diese Berichte enthalten aggregierte Daten. Diese Daten können nach verschiedenen Attributen wie den Ländercodes der Endnutzer (Absender, Empfänger) aufgeschlüsselt werden.
Im Falle von gesendeten Nachrichten im Peppol SBDH wird den Absendern seit dem 1. Januar 2024 der obligatorische Ländercode (CountryCode_C1) zugewiesen.
Bei den Empfängern kennt nur der Dienstanbieter die Ländercodes seiner Kunden, denn der Ländercode (der Code für die Peppol-ID des empfangenden „Endnutzers“) ist Teil der Kundendaten und keine Information, die von der SBDH stammt.
Zu Berichtszwecken haben wir in den ersten Monaten dieses Jahres die Peppol-ID-Nummern verwendet, um die Ländercodes der empfangenen Peppol-IDs zu ermitteln. Wenn zum Beispiel eine Peppol-ID mit 9930 beginnt – der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – dann ist der Ländercode logischerweise DE.
Um in Zukunft immer die richtigen Daten zur Verfügung zu haben, fragen wir ab sofort für jede Peppol-ID, die in der App „PEPPOL“ erstellt wird, einen Ländercode ab. Wir haben den Ländercode bereits vorausgefüllt, wenn er von uns ermittelt werden konnte. Bitte überprüfen Sie die Angaben und geben Sie ggf. den korrekten Ländercode an.

Für Fragen stehen Ihnen Alisa Scholz (07252/96-1476, a.scholz@seeburger.de) und Katharina Koch (+49 40/238824-11, k.koch@seeburger.de) jederzeit gerne zur Verfügung.
