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Neues rund um den Peppol Access Point (02/2026)

5. Februar 20265. Februar 2026 | Peppol Access Point

Automatische Ergänzung verpflichtender Empfangskapazitäten

Hintergrund

Die Regularien des Peppol-Netzwerks schreiben vor, dass jeder Teilnehmer (End User) mindestens die aktuell von OpenPeppol veröffentlichte Peppol-BIS-Spezifikation für den Empfang von elektronischen Rechnungen unterstützen muss.
Aktuell ist dies Peppol BIS Billing 3.0 in der UBL-Syntax (Invoice und Credit Note).

Diese Vorgabe dient der Interoperabilität im Netzwerk und stellt sicher, dass elektronische Rechnungen, insbesondere im grenzüberschreitenden Kontext, ohne zusätzlichen Aufwand ausgetauscht werden können.

Peppol BIS Billing 3.0 basiert wie andere Spezifikationen in der EU auf der europäischen Kernrechnung EN16931.

Zusätzlich können in einzelnen Ländern weitere, landesspezifische Spezifikationen verpflichtend sein.

Neuerungen in diesem Release

Um die Konfiguration beim Onboarding neuer Peppol-IDs besser zu unterstützen, werden die verpflichtenden Empfangskapazitäten ab diesem Release automatisch hinzugefügt.

Welche Empfangskapazitäten gesetzt werden, hängt vom Ländercode der jeweiligen Peppol-ID ab. Dadurch wird sichergestellt, dass die Compliance-Regeln des Peppol-Netzwerks eingehalten werden und die Konfiguration konsistent erfolgt.

Bestehende Peppol-IDs mit dem Kennzeichen „bidirektional“ werden in den kommenden Wochen überprüft.
Falls erforderlich, werden betroffene Kunden kontaktiert, um die verpflichtenden Empfangskapazitäten zu ergänzen und die Verarbeitung in den Eingangsprozessen sicherzustellen.

Für Kunden mit einem gebuchten E-Invoicing Service (Global E-Invoicing „alt“ oder E-Invoicing HUB „neu“) sind die entsprechenden Empfangskapazitäten bereits Bestandteil des Services.

Hinweis für Deutschland: „Peppol BIS Billing 3.0“ kann in Deutschland auch anstatt der XRechnung 3.0 verwendet werden. Die Geschäftsregeln der deutschen Spezifikation finden auch in BIS Billing 3.0 Anwendung, wenn Sender/Verkäufer und Rechnungsempfänger beide das Länderkenzeichen DE in den Adressdaten haben.

Beispiel generelle Empfangskapazität „Peppol BIS Billing 3.0“:

 

 

Beispiel zusätzliche landesspezifische Empfangskapazität in den Niederlanden „SI-UBL 2.0“:


WICHTIGER HINWEIS für Belgien – verpflichtende Peppol-ID „0208“

In Belgien ist für die Registrierung einer Peppol-ID verpflichtend die SchemeID 0208 (Unternehmensnummer / Numero d’entreprise / ondernemingsnummer) zu verwenden.

Auszug aus den „Peppol Authority Specific Requirements” für Belgien:

Informationen zur Struktur des Codes

 

SchemeID: BE:EN
ICD-Wert: 0208

Struktur des Codes:

  • • 10 numerische Zeichen
  • • Die erste Ziffer muss „0“ oder „1“ sein

Zusätzlich zu der genannten ist es auch möglich die VAT ID zu verwenden (9925):

SchemeID: BE:VAT
ICD-Wert: 9925

Struktur des Codes:

  • • Ländercode BE + Unternehmensnummer

Die Belgische Peppol Authority hat zu Jahresbeginn die Einträge überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass nicht alle Unternehmen, die verpflichtende Peppol-ID mit der SchemeID 0208 registriert hatten.

Als Peppol Service Provider haben wir die uns gemeldeten Fälle geprüft. In den meisten Fällen handelte es sich um eine zusätzliche Registrierung der VAT-ID (9925).

Sofern die verpflichtende Peppol-ID tatsächlich nicht vorhanden war und nicht über einen anderen Service Provider registriert wurde, haben wir diese ergänzt, um die Compliance wiederherzustellen.

Für den Versand empfehlen wir, bevorzugt die Peppol-ID mit SchemeID 0208 zu verwenden.
Wir beobachten regelmäßig unnötige Fehler im Versandprozess, wenn stattdessen die VAT-ID genutzt wird.

Da die VAT-ID inhaltlich weitgehend der Unternehmensnummer entspricht (Unterschied: zusätzlicher Ländercode), liegen die erforderlichen Informationen zur korrekten Adressierung der Peppol-ID in der Regel bereits vor.


Für Fragen stehen Ihnen Katharina Koch (+49 40/238824-11, k.koch@seeburger.de) jederzeit gerne zur Verfügung.

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